Kurzdarstellung
Diese Europäische Norm gilt für das Errichten und Betreiben stationärer und nichtstationärer elektrischer Prüfanlagen.
Diese Europäische Norm braucht nicht eingehalten zu werden, wenn das Berühren unter Spannung stehender Teile ungefährlich ist. Dies ist gegeben, wenn an berührbaren Stellen eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) die Spannung beträgt bei Frequenzen bis 500 Hz höchstens AC 25 V oder DC 60 V und entspricht den Anforderungen für die SELV (Schutzkleinspannung) oder für die PELV (Funktionskleinspannung) nach HD 384.4.41;
b) bei Spannungen mit Frequenzen bis 500 Hz über AC 25 V oder DC 60 V ist der durch sie hervorgerufene Strom durch einen induktionsfreien Widerstand von 2 k nicht größer als AC 3 mA effektiv bzw. DC 12 mA;
c) bei Frequenzen über 500 Hz sind die national festgelegten Spannungs- und Stromwerte anzuwenden. Sind national keine Werte festgelegt, können Richtwerte für zulässige Körperströme und Berührungsspannungen der Tabelle A.1 entnommen werden;
d) die Entladungsenergie ist nicht größer als 350 mJ.
Zuständig ist das K 228 „Prüfplätze“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
U. Kriege
Diese Europäische Norm braucht nicht eingehalten zu werden, wenn das Berühren unter Spannung stehender Teile ungefährlich ist. Dies ist gegeben, wenn an berührbaren Stellen eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) die Spannung beträgt bei Frequenzen bis 500 Hz höchstens AC 25 V oder DC 60 V und entspricht den Anforderungen für die SELV (Schutzkleinspannung) oder für die PELV (Funktionskleinspannung) nach HD 384.4.41;
b) bei Spannungen mit Frequenzen bis 500 Hz über AC 25 V oder DC 60 V ist der durch sie hervorgerufene Strom durch einen induktionsfreien Widerstand von 2 k nicht größer als AC 3 mA effektiv bzw. DC 12 mA;
c) bei Frequenzen über 500 Hz sind die national festgelegten Spannungs- und Stromwerte anzuwenden. Sind national keine Werte festgelegt, können Richtwerte für zulässige Körperströme und Berührungsspannungen der Tabelle A.1 entnommen werden;
d) die Entladungsenergie ist nicht größer als 350 mJ.
Zuständig ist das K 228 „Prüfplätze“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
U. Kriege
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 50191 (VDE 0104):2001-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“ präzisiert;
b) Abschnitt 2 „Normative Verweisungen“ aktualisiert;
c) Abschnitt 4 „Errichten von Prüfanlagen“ überarbeitet.
a) Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“ präzisiert;
b) Abschnitt 2 „Normative Verweisungen“ aktualisiert;
c) Abschnitt 4 „Errichten von Prüfanlagen“ überarbeitet.
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